Das Urteil: Ainsworth darf seine Helme weiter unters Volk bringen, so wie er es bereits seit dem Jahr 1977 zu tun pflegt. Replika fielen in Großbritannien nicht unter das Urheberrecht, da sie keine Kunsterzeugnis seien, wie das Gericht erklärt. Anders läuft die Sache in den USA. Dort hat LucasFilm den ehemaligen Mitarbeiter bereits auf Schadensersatz in Höhe von 20 Millionen US-Dollar verklagt – ohne Erfolg. Denn Ainsworth hat kein einziges Produkt in die Staaten exportiert.
In einer offiziellen Stellungnahme kündigt LucasFilm an, den Kampf um das geistige Star-Wars-Eigentum vor allem in Großbritannien, aber auch weltweit, weiterhin mit allen Mitteln verteidigen zu wollen.