Oder besser noch: Blutgericht in Texas ist nicht länger beschlagnahmt. So lautete nämlich der dümmliche Name, unter welchem der Klassiker von Regisseur Tobe Hooper aus dem Jahre 1973 hierzulande bekannt wurde. Der Auslöser für die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main, den Horrorfilm der breiten Masse wieder zugänglich zu machen, ist auf eine Beschwerde von Turbine Medien zurückzuführen. Letztere hatten anno 2008 die Rechte an dem Film in Deutschland gekauft und Beschwerde eingereicht.
In Anbetracht des wesentlich brutaleren Remakes von Marcus Nispel, eine Entscheidung, die schon längst überfällig war.